Beschlussvorschlag:

a)         Der Bebauungsplanentwurf Nr. 140 "Buswendeanlage mit Anschluss Petermax-Müller-Straße“ (Anlage 1) mit der Begründung (Anlage 2), jeweils in der Fassung vom 14. 10.2020, wird beschlossen.

 

b)         Der Bebauungsplan Nr. 140 " Buswendeanlage mit Anschluss Petermax-Müller-Straße" hat das Ziel, Planungsrecht für die öffentlichen Verkehrsflächen einer Buswendeanlage und einer Park- + Ride- Anlage sowie eines Anschlusses zur Petermax-Müller-Straße zu schaffen.      

 

c)         Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 140 " Wendeanlage mit   Anschluss Petermax-Müller-Straße" wird wie folgt begrenzt:

            - Im Westen durch die Bundesstraße B 443

- Im Norden durch das Gewerbegebiet westlich der Petermax-Müller-Straße und

  der südlichen Grenze der Wendeanlage der Petermax-Müll-Straße

- Im Osten durch die Petermax-Müller-Straße und dem Einzelhandelsgeschäft  

  „Netto Markt-Discount“

            - Im Süden durch die Hildesheimer Straße 

 

d)         Dem Abwägungsergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit              gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 14.10.2020 (Anlage 3) wird         zugestimmt.

 

e)         Dem Abwägungsergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und            sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung            vom 27.07.2020 (Anlage 4) wird zugestimmt.