Sitzung: 26.10.2020 Rat der Stadt Laatzen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 1
Vorlage: 2018/336/4
Beschlussvorschlag:
a)
Dem
Abwägungsergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
(erneute öffentliche Auslegung) sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und
der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der vorliegenden
Fassung (siehe Anlage 3) wird zugestimmt.
b)
Der
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 232, „Nordöstlicher Bereich Oesselser Straße“,
OT Gleidingen, Stand ##.##2020 mit Begründung zum Bebauungsplan (siehe Anlagen
1 bis 3) wird als Satzung beschlossen.