Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

a)    Dem Abwägungsergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (erneute öffentliche Auslegung) sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 3) wird zugestimmt.

 

b)    Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 232, „Nordöstlicher Bereich Oesselser Straße“, OT Gleidingen, Stand ##.##2020 mit Begründung zum Bebauungsplan (siehe Anlagen 1 bis 3) wird als Satzung beschlossen.