Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschlussvorschlag:

 

A)        Beschluss über das Ergebnis der Beteiligungsverfahren

 

            Dem Abwägungsergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung vom 14.05.2020 (Anlage 3) wird zugestimmt. Von Seiten der Öffentlichkeit liegen keine Stellungnahmen vor.

 

B)        Beschluss zum erneuten Beteiligungsverfahren

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 232 „Nordöstlicher Bereich Oesselser Straße“, OT Gleidingen, bestehend aus dem Plan mit den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung – Stand 18.05.2020 – beschlossen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut beteiligt.