Beschlussvorschlag:
Die
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 (Anlage 1) wird erlassen.
Die Gesamtbeträge der Erträge und
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen werden entsprechend des
Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 festgesetzt.
Die Ortsräte wurden gemäß § 93 Abs. 2 Satz 3 NKomVG rechtzeitig zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 (Anlage 1) angehört.
Die Ortsräte beschließen den
Haushaltsplan (Anlage 2) bezüglich der in § 93 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 NKomVG
aufgeführten Angelegenheiten.
Das im Haushaltsplan enthaltene
Investitionsprogramm für den Planungszeitraum
bis 2023 wird festgesetzt.
Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von
Investitionen im Teilfinanzhaushalt nach § 4 Abs. 6 S. 1 Niedersächsische Kommunalhaushalts-
und -kassenverordnung (KomHKVO) wird für die Stadt Laatzen auf 10.000 Euro
festgelegt.
Das Haushaltssicherungskonzept wird mit den aufgeführten Sicherungsmaßnahmen beschlossen.
Die Wertgrenzen, ab der eine Investition im Sinne von § 12 Abs. 1 KomHKVO als erheblich anzusehen ist und somit ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zu erfolgen hat, wird wie folgt festgelegt:
· bei Hoch- und Tiefbaumaßnahmen 100.000 Euro
· bei allen übrigen unbeweglichen Vermögensgegenständen 50.000 Euro
· bei beweglichen Vermögensgegenständen 10.000 Euro
Dem Stellenplan wird zugestimmt.