Sitzung: 21.10.2019 Rat der Stadt Laatzen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 38
Vorlage: 2019/261
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Laatzen nimmt gemäß § 111 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die in der Anlage zur Drucksache 2019/261 aufgeführten Zuwendungen an. Die Anlage gilt als Bestandteil der Niederschrift.