Nachtrag: 29.08.2019

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von insgesamt 728.000 Euro im Teilhaushalt 40 Bildung und Sport unter der Position 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen beim Produkt 401501 wird gem. § 117 NKomVG zugestimmt. Die Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendung erfolgt aus dem Teilhaushalt 40 Bildung und Sport, Produkt 401101 Grundschulen, Position 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.