Beschlussvorschlag:

 

a)    Dem Abwägungsergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitig) und gem. § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) sowie der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung vom Februar 2019(Anlage 3) wird zugestimmt.

 

b)    Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr.138 „Logistikzentrum Gewerbegebiet Rethen-Ost“, OT Rethen (Anlage 1) wird als Satzung und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) wird als Planbegründung beschlossen. Es gelten die jeweiligen Fassungen vom Februar 2019.

 

 

c)    Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen Verträge zur Sicherung des naturschutzrechtlichen Ausgleiches abzuschließen.