Nachtrag: 08.11.2018

Beschluss: gilt als behandelt

Abstimmung: Ja: 11

Antrag:

 

1.    Bei der Neu- bzw. Ersatzinstallation von Straßenbeleuchtungen in der Stadt Laatzen werden zukünftig Lampen verwendet die

a)    mit LED-Leuchtmitteln ausgestattet sind,

b)    eine bedarfsgerechte Ein-/Ausschaltung der Lampen Mittels Sensoren haben,

c)    Module zur Einbindung öffentlich nutzbarer WLAN-Funktionen enthalten und

d)    mit Solarpanelen zur Umwandlung von Sonnenenergie in Strom ausgestattet sind.

 

2.    Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit die Straßenbeleuchtungen zugleich als Ladestation im Bereich des Ausbaus der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität mit genutzt werden können. Hierüber soll den Ratsgremien im Laufe des ersten Halbjahres 2019 berichtet werden.

 

3.    Im Teilhaushalt 66 Tiefbau werden im Unterabschnitt 66-520002A Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet zusätzliche Mittel in Höhe von 5.000 EUR eingestellt, um ggf. Mehrkosten, die aus den vorgenannten Vorgaben entstehen, bezahlen zu können.

 

4.    Für die Finanzplanung 2020 ff. sind entsprechende Minderausgaben für die Verbrauchskosten im HH-Plan zu veranschlagen.