Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den beigefügten Gebietsänderungsvertrag (Anlage 1) zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Laatzen, nach einer erfolgten Anhörung der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Laatzen gem. § 25 Abs. 4 S.1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), für die Stadt Laatzen zu unterzeichnen.