Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 5

Antrag:

 

1.     Als Beitrag zur Verwirklichung des Ziels einer inklusiven Gesellschaft beruft die Stadt Laatzen eine/n Beauftragte/n für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

2.     Die Tätigkeit der/des Beauftragten ist ehrenamtlicher Natur. Die/der Beauftragte ist für ihren/seinen Aufwand angemessen zu entschädigen.

3.     Der Aufgabenbereich der/des Beauftragten umfasst

·      Beratung von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen und Unterstützung im Umgang mit Behörden, Verwaltung und Leistungserbringern,

·      Beratung bei der Gestaltung eines barrierefreien öffentlichen Raums,

·      Beratung bei der barrierefreien Gestaltung des Wohnraums,

·      Aufklärung über Rechte von Menschen mit Behinderungen,

·      Stärkung der Selbsthilfe Betroffener,

·      Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen gegenüber Rat und Verwaltung

·      Förderung der Zusammenarbeit aller Organisationen, Verbände und Selbsthilfegruppen von Menschen mit Behinderungen,

·      Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Beruf, Sport und Kultur,

·      Zusammenarbeit mit anderen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen in der Region Hannover.