Beschlussvorschlag:

 

a)    Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 50 C, Neufassung, 12. Änderung „Zentrumsbereich III“, OT Laatzen bestehend aus dem Plan mit den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und die dazugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung, Stand 03.04.2018 beschlossen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt, gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

b)    Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Planungsrecht für eine geplante Tagespflegeeinrichtung.

 

 

c)    Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst den Brucknerweg 2 und 2a bzw. die Flurstücke Gemarkung Laatzen Flur 7 347/6, 347/5 sowie 347/7.