Nachtrag: 05.03.2018

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Antrag:

 

1.          Über die Trägerschaften für die nächsten anstehenden Eröffnungen von Kindertagesstätten wird möglichst bald in einem gemeinsamen Verfahren entschieden.

2.          Dabei gilt der Grundsatz, dass die die neuen Kindertagesstätten entweder in städtischer Trägerschaft oder in Trägerschaft freier Träger der Jugendhilfe betrieben werden. Die Übernahme der Trägerschaft durch private Unternehmen wird abgelehnt.

3.          Die Entscheidung über die Trägerschaften sollten den folgenden beiden inhaltlichen Grundsätzen folgen:

a)        die Möglichkeit für die Eltern, wohnortnah zwischen einer städtischen Einrichtung und der Einrichtung eines freien Trägers wählen zu können

b)        klare inhaltliche Profilbildungen der Einrichtungen

4.          Die Verwaltung wird gebeten, bis zur nächsten Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses einen Vorschlag zu erarbeiten, welche inhaltlichen Profile von Kindertagesstätten das bisherige Angebot in der Stadt am besten ergänzen

5.          Die Verwaltung wird gebeten, einen Vorschlag für den Ablauf des Entscheidungsverfahrens einschließlich eines Zeitplans vorzulegen.