Nachtrag: 05.03.2018
Sitzung: 05.03.2018 Ausschuss für Kinder- und Jugendhilfeangelegenheiten
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2018/014/2
Antrag:
1.
Über die Trägerschaften für die nächsten
anstehenden Eröffnungen von Kindertagesstätten wird möglichst bald in einem
gemeinsamen Verfahren entschieden.
2.
Dabei gilt der Grundsatz, dass die die neuen
Kindertagesstätten entweder in städtischer Trägerschaft oder in Trägerschaft
freier Träger der Jugendhilfe betrieben werden. Die Übernahme der Trägerschaft
durch private Unternehmen wird abgelehnt.
3.
Die Entscheidung über die Trägerschaften sollten
den folgenden beiden inhaltlichen Grundsätzen folgen:
a)
die Möglichkeit für die Eltern, wohnortnah zwischen
einer städtischen Einrichtung und der Einrichtung eines freien Trägers wählen
zu können
b)
klare inhaltliche Profilbildungen der Einrichtungen
4.
Die Verwaltung wird gebeten, bis zur nächsten
Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses einen Vorschlag zu erarbeiten,
welche inhaltlichen Profile von Kindertagesstätten das bisherige Angebot in der
Stadt am besten ergänzen
5.
Die Verwaltung wird gebeten,
einen Vorschlag für den Ablauf des Entscheidungsverfahrens einschließlich eines
Zeitplans vorzulegen.