Nachtrag: 09.11.2017

Beschluss: Fraktionsverweis

Antrag:

 

Die Hundesteuersatzung der Stadt Laatzen wird in § 3 wie folgt geändert:

 

„§ 3 Steuermaßstab und Steuersätze

 

(1)  Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:

(2)   

a)    für den ersten Hund 96 Euro

b)    für den zweiten Hund 180 Euro

c)     für jeden weiteren Hund 216 Euro

d)    für einen gefährlichen Hund 624 Euro

e)    für jeden weiteren gefährlichen Hund 800 Euro“