Nachtrag: 09.11.2017
Sitzung: 16.11.2017 Rat der Stadt Laatzen
Beschluss: Fraktionsverweis
Vorlage: 2017/285/8
Antrag:
Die Hundesteuersatzung der Stadt Laatzen wird in § 3 wie folgt geändert:
„§ 3 Steuermaßstab und Steuersätze
(1)
Die
Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt
jährlich:
(2)
a) für
den ersten Hund 96 Euro
b) für
den zweiten Hund 180 Euro
c) für jeden weiteren Hund 216 Euro
d) für
einen gefährlichen Hund 624 Euro
e) für
jeden weiteren gefährlichen Hund 800 Euro“