Sitzung: 16.11.2017 Rat der Stadt Laatzen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 36
Vorlage: 2017/313
Beschlussvorschlag:
1.
§ 9
Abs. 3 der Wahlordnung für
den Seniorenbeirat der Stadt Laatzen erhält folgende Fassung:
Die Wahl erfolgt durch Briefwahl. Für die Stimmabgabe gelten die Vorschriften
des § 31 Nds. Kommunalwahlgesetz (NKWG) analog.
2.
§ 12
der Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Laatzen erhält folgende
Fassung:
Der Wahlleiter/die Wahlleiterin gibt das Wahlergebnis bekannt. Es ist ortsüblich bekannt zu machen.