Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 36

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Laatzen nimmt gemäß § 111 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die in der Anlage zur Drucksache 2017/289 aufgeführten Zuwendungen an. Die Anlage gilt als Bestandteil der Niederschrift.