Sitzung: 19.10.2017 Rat der Stadt Laatzen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 36
Vorlage: 2017/289
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Laatzen nimmt gemäß § 111 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die in der Anlage zur Drucksache 2017/289 aufgeführten Zuwendungen an. Die Anlage gilt als Bestandteil der Niederschrift.