Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Petition gemäß § 34 NKomVG vom 13.08.2017 wird zuständigkeitshalber an den Ortsrat Laatzen verwiesen. Der Petent ist hierüber zu unterrichten.

 

2. Der Ortsrat Laatzen beschließt wie folgt:

 

 

 

Der Petent ist hierüber zu unterrichten.