Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 40

Beschlussvorschlag:

 

Entsprechend seiner Zuständigkeit gemäß Niedersächsischem Kommunalverfassungsgesetz, Niedersächsischem Beamtengesetz und Niedersächsischem Besoldungsgesetz überträgt der Rat alle Entscheidungen über das Dienstverhältnis von Beamtinnen und Beamten auf die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister soweit es sich nicht um Beamtinnen oder Beamte in Leitungsfunktion mit übertragener Personalverantwortung handelt.

 

Über die getroffenen Entscheidungen ist im Rat jeweils zum 30.06. und zum 31.12. eines jeden Jahres zu berichten.