Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

I.

Beschluss über den Jahresabschluss

 

 

Der Rat beschließt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 129 Abs. 1 Niedersächs-isches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) den Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2014, wie er sich aus der Anlage zum Schlussbericht „Gesamt-abschluss 2014“ ergibt.

 

 

II.

Entlastung des Bürgermeisters

 

 

Der Rat erteilt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 129 Abs. 1 NKomVG dem Bürgermeister Entlastung für den Gesamtabschluss des Haushaltsjahres 2014.