Beschlussvorschlag:
Der Ortsrat Laatzen empfiehlt ....
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Feuerschutz empfiehlt ....
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt.....
Der Rat beschließt ....
Für den im Folgenden beschriebenen und in dem anliegenden Kartenausschnitt dargestellten Geltungsbereich wird die erneute Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Ostermann“ - 3. Änderung - beschlossen. Das Verfahren soll als beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden. Auf eine erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird verzichtet. Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Entwicklung östlich der August-Schaper-Straße zwischen Münchener Straße und Birkenstraße.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 - 3. Änderung - umfasst lediglich einen Teilbereich des ursprünglichen Bebauungsplangebietes Nr. 16 und wird begrenzt:
- im Norden von der südlichen Grenze des Bebauungsplanes Nr. 8 „Bahnhofstraße /
Hildesheimer Straße „
- im Osten von der westlichen Grenze des Flurstücks 73/40 der Flur, Gemarkung
Laatzen (bzw. der östlichen Grenze des ursprünglichen Bebauungsplanes Nr. 16)
- im Süden von der nördlichen Grenze der Münchener Straße und
- im Westen von der westlichen und der nördlichen Grenze
des Vorhaben und Er
schließungsplanes Nr. 4
„Nahversorgungszentrum Alt-Laatzen sowie der
westlichen Grenze der August-Schaper-Straße.