Feststellungsvermerk für die
Niederschrift:
Die Verpflichtung der Abgeordneten nach § 60 NKomVG und die Pflichtenbelehrung nach § 43 NKomVG sind erfolgt.
Feststellungsvermerk für die
Niederschrift:
Die Verpflichtung der Abgeordneten nach § 60 NKomVG und die Pflichtenbelehrung nach § 43 NKomVG sind erfolgt.