Sitzung: 28.09.2016 Rat der Stadt Laatzen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 29
Vorlage: 2016/204
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Laatzen nimmt gemäß § 111 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die in der Anlage zur Drucksache 2016/204 aufgeführten Zuwendungen an. Die Anlage gilt als Bestandteil der Niederschrift.