Beschlussvorschlag:
Die
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 (Anlage 1) wird erlassen.
Die Gesamtbeträge der Erträge und
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen werden entsprechend des
Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzt.
Das im Haushaltsplan enthaltene
Investitionsprogramm für den Planungszeitraum
bis 2018 wird festgesetzt.
Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von
Investitionen im Teilfinanzhaushalt nach § 4 Abs. 6 S. 1 Niedersächsischen
Gemeindehaushalts- und kassenverordnung (GemHKVO) wird für die Stadt Laatzen
auf 10.000 Euro festgelegt.
Dem Stellenplan
wird zugestimmt.