Sitzung: 19.06.2014 Rat der Stadt Laatzen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 38
Vorlage: 2014/133
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Laatzen nimmt gemäß § 111 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die in der Anlage zur Drucksache 2014/133 aufgeführten Zuwendungen an. Die Anlage gilt als Bestandteil der Niederschrift.