Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 38

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Laatzen nimmt gemäß § 111 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die in der Anlage zur Drucksache  2014/133 aufgeführten Zuwendungen an. Die Anlage gilt als Bestandteil der Niederschrift.