Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 38

Beschlussvorschlag:

 

§ 17 der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften sowie die Ortsräte der Stadt Laatzen, die vom Rat der Stadt Laatzen am 19.04.2012 beschlossen wurde, erhält nachfolgende Neufassung:

 

§17

Einwohnerfragestunde

 

(1)  Zu Beginn jeder öffentlichen Sitzung findet eine Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde statt. Die Fragestunde wird von der oder dem Vorsitzenden geleitet und soll 30 Minuten nicht überschreiten. Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Stadt Laatzen ist berechtigt, nach Nennung von Vor- und Familiennamen sowie des Wohnortes und der Anschrift Fragen an den tagenden Rat, Ausschuss oder Ortsrat und an die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister zu Beratungsgegenständen, die nicht Gegenstand der Tagesordnung sind, zu stellen. Die Zeit für die Behandlung einer Frage beträgt höchstens fünf Minuten je Fragestellerin oder Fragesteller. Eine Diskussion findet nicht statt.

 

(2)  Weiterhin kann jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Stadt Laatzen nach dem Aufrufen der einzelnen Tagesordnungspunkte und vor deren Behandlung Fragen zu dem jeweiligen Beratungsgegenstand stellen. An die Fragen können sich bis zu zwei Zusatzfragen anschließen, die sich auf den Gegenstand der ersten Frage beziehen müssen.

 

(3)  Die Fragen werden von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister oder der oder dem Vorsitzenden beantwortet. Fragen an einzelne Fraktionen oder Gruppen, Ratsmitglieder oder sonstige Ausschussmitglieder werden von diesen beantwortet. Eine Diskussion findet nicht statt. Kann eine Frage nicht sofort beantwortet werden, so soll sie unverzüglich schriftlich beantwortet werden.