Sitzung: 19.12.2013 Rat der Stadt Laatzen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 36
Vorlage: 2013/313
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Laatzen nimmt gemäß § 111 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die in der Anlage zur Drucksache 2013/313 aufgeführten Zuwendungen an. Die Anlage gilt als Bestandteil der Niederschrift.