Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschlussvorschlag:

 

1) Für den nachstehend beschrieben und in der Übersichtskarte (Anlage 2) dargestellten, ca. 5,8 ha großen östlichen Teilbereich des Plangebietes Nr. 51 – 4. Änderung – "Mastbruchfeld" B  wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51 B "Gutenbergstraße / Mastbruchfeld" beschlossen.

 

2) Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 51 B wird begrenzt

-     im Westen von der östlichen Grenze der Mergenthalerstraße,

-     im Norden von der südlichen Grenze der Mergenthalerstraße,

-     im Osten von der östlichen Grenze der Gutenbergstraße und

-     im Süden von der nördlichen Grenze der Würzburger Straße.

3) Allgemeines  Ziel und Zweck der Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist es, die seit Jahr(zehnt)en brachliegenden Flächen nördlich der Würzburger Straße einer ihrer zentralen Lage und Ausweisung als Kerngebiet adäquaten Nutzung durch "verdichtete Wohnbebauung" zuzuführen.

 

4) Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51 B  ist  als beschleunigtes Verfahren gem. § 13 a BauGB – d.h. ohne detaillierte Umweltprüfung und Umweltbericht - durchzuführen.