Sitzung: 19.08.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Feuerschutz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 2013/198
Beschlussvorschlag:
1) Für den nachstehend
beschrieben und in der Übersichtskarte (Anlage 2) dargestellten, ca. 5,8
ha großen östlichen Teilbereich des Plangebietes Nr. 51 – 4. Änderung – "Mastbruchfeld"
B wird die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 51 B "Gutenbergstraße / Mastbruchfeld"
beschlossen.
2) Der
räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 51 B wird begrenzt
- im
Westen von der östlichen Grenze der Mergenthalerstraße,
- im
Norden von der südlichen Grenze der Mergenthalerstraße,
- im
Osten von der östlichen Grenze der Gutenbergstraße und
- im
Süden von der nördlichen Grenze der Würzburger Straße.
3) Allgemeines Ziel und Zweck der Aufstellung dieses
Bebauungsplanes ist es, die seit Jahr(zehnt)en brachliegenden Flächen nördlich
der Würzburger Straße einer ihrer zentralen Lage und Ausweisung als Kerngebiet
adäquaten Nutzung durch "verdichtete Wohnbebauung" zuzuführen.
4) Die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 51 B ist als beschleunigtes Verfahren gem. § 13 a
BauGB – d.h. ohne detaillierte Umweltprüfung und Umweltbericht - durchzuführen.