Beschlussvorschlag:

 

 

1.    Die im Haushaltsplan aufgeführten grundlegenden Ziele der Entwicklung der Stadt Laatzen werden entsprechend der Anlage zur Drucksache 2012/238 (Verwaltungsentwurf des Haushaltsplans) einschließlich der Veränderungen gemäß Anlage 1 beschlossen.

 

2.    Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan wird wie folgt beschlossen:

 

Haushaltssatzung der Stadt Laatzen

für das Haushaltsjahr 2013

 

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Stadt Laatzen in seiner Sitzung am 14.02.2013 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird

 

1. im Ergebnishaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                   82.373.500 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                 88.855.100 Euro

1.3 der außerordentlichen Erträge auf                                                        0 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf                                        0 Euro

 

 

2


 

2. im Finanzhaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit   76.530.100 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit  82.067.500 Euro

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                           1.173.700 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                          6.581.400 Euro

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                     5.407.700 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                    3.224.100 Euro

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes          83.111.500 Euro

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes         91.873.000 Euro

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 5.407.700 Euro festgesetzt.

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.600.000 Euro festgesetzt.

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2013 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 35.000.000 Euro festgesetzt.

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind durch eine besondere Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt:

       1. Grundsteuer

            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)      600 v. H.

            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      600 v. H.

       2. Gewerbesteuer                                                                                                 460 v. H.

Laatzen, den 14.02.2013

gez. Unterschrift

Prinz

Bürgermeister

 

 


 

 

3.    Das Investitionsprogramm für die Planungsjahre bis 2016 – einschließlich der Veränderungen gemäß Anlage 1 – wird festgesetzt.

 

4.    Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionen in den Teilfinanzhaushalten nach § 4 Abs. 6 S. 1 der Niedersächsischen Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO) wird auf 10.000 Euro festgelegt.

 

5.    Der Stellenplan wird um die in der Anlage 2 aufgeführten Veränderungen ergänzt.

 

6.    Das Haushaltssicherungskonzept wird mit den Änderungen der Anlage 1 beschlossen.

 

7.    Die Änderungsanträge zur Drucksache 2012/238 werden mit diesem Beschluss für erledigt erklärt.