Sitzung: 14.02.2013 Rat der Stadt Laatzen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 17, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2012/238/47
Beschlussvorschlag:
1. Die im Haushaltsplan aufgeführten grundlegenden Ziele der Entwicklung der Stadt Laatzen werden entsprechend der Anlage zur Drucksache 2012/238 (Verwaltungsentwurf des Haushaltsplans) einschließlich der Veränderungen gemäß Anlage 1 beschlossen.
2. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan wird wie folgt beschlossen:
Haushaltssatzung der Stadt Laatzen
für das
Haushaltsjahr 2013
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Stadt Laatzen in seiner Sitzung am
14.02.2013 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 82.373.500
Euro
1.2 der ordentlichen
Aufwendungen auf 88.855.100
Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 0
Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro
2
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 76.530.100 Euro
2.2 der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit 82.067.500
Euro
2.3 der Einzahlungen
für Investitionstätigkeit 1.173.700
Euro
2.4 der Auszahlungen
für Investitionstätigkeit 6.581.400
Euro
2.5 der Einzahlungen für
Finanzierungstätigkeit 5.407.700
Euro
2.6 der Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit 3.224.100
Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
- Gesamtbetrag der Einzahlungen des
Finanzhaushaltes 83.111.500 Euro
- Gesamtbetrag der
Auszahlungen des Finanzhaushaltes 91.873.000
Euro
§ 2
Der
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird auf 5.407.700
Euro festgesetzt.
§ 3
Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.600.000 Euro
festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu
dem im Haushaltsjahr 2013 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 35.000.000 Euro
festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die
Realsteuern sind durch eine besondere Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr
2013 wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 600 v. H.
b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B) 600
v. H.
2.
Gewerbesteuer 460
v. H.
Laatzen, den 14.02.2013
gez. Unterschrift
Prinz
Bürgermeister
3. Das Investitionsprogramm für die Planungsjahre bis 2016 – einschließlich der Veränderungen gemäß Anlage 1 – wird festgesetzt.
4. Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionen in den Teilfinanzhaushalten nach § 4 Abs. 6 S. 1 der Niedersächsischen Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO) wird auf 10.000 Euro festgelegt.
5. Der Stellenplan wird um die in der Anlage 2 aufgeführten Veränderungen ergänzt.
6. Das Haushaltssicherungskonzept wird mit den Änderungen der Anlage 1 beschlossen.
7. Die Änderungsanträge zur Drucksache 2012/238 werden mit diesem Beschluss für erledigt erklärt.