Nachtrag: 01.11.2012
Sitzung: 08.11.2012 Ausschuss für Gesellschaft, Sport und Soziales
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 2012/281
Beschlussvorschlag:
- Der Rat
der Stadt Laatzen bekräftigt durch diesen Beschluss, dass es zu seinen
obersten Zielen gehört, das Glückspiel einzudämmen, um u.a. die Zunahme
der Spielsucht zu verhindern, und deshalb die Anzahl der Spielhallen im
Stadtgebiet zu begrenzen.
- Die 1.
Satzung (Anlage 1) zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer
in der Stadt Laatzen (Vergnügungssteuersatzung) wird als Satzung
beschlossen und ist Bestandteil der Niederschrift.
- Die
Mindeststeuersätze für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen
und ähnlichen Unternehmen werden rückwirkend zum 01.01.2012 auf 80,00 € festgesetzt
(§ 7 Abs. 4 Nr. 1 a)).
- Die
Mindeststeuersätze für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit an sonstigen
Aufstellorten wie Gaststätten, Beherbergungsbetrieben u. s. w., werden
rückwirkend zum 01.01.2012 auf 20,00 € festgesetzt (§ 7 Abs. 4 Nr. 1 b)).
- Die
übrigen Änderungen der Vergnügungssteuersatzung treten am 01.01.2013 in
Kraft.