Beschlussvorschlag:

 

Die im Rahmen der vom 20.06.2012 bis einschließlich 23.07.2012 durchgeführten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Anregungen und Bedenken privater Dritter werden zur Kenntnis genommen und entsprechend der zu Protokoll zu nehmenden Anlage 1 dieser Drucksache abgewogen.

 

Gemäß den §§ 1 und 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 6, 7 und 40 NGO beschließt der Rat der Stadt Laatzen den - gegenüber dem öffentlich ausgelegten, lediglich redaktionell korrigierten und ergänzten - Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 126 C - I - „Sehlwiese Süd - 1. Bauabschnitt Nord“ in der Fassung vom 14.08.2012 als Satzung. Gemäß § 9 (8) BauGB wird die dazugehörige Begründung in der überarbeiteten Fassung vom 14.08.2012 als Planbegründung beschlossen.