Sitzung: 04.06.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Feuerschutz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2012/149
Beschlussvorschlag:
1. das
Baugebiet "Sehlwiese C" wird
abschnittsweise realisiert.
2. Der
Satzungsbeschluss vom 15.03.2007 zum Bebauungsplan-Nr. 126 C
„Sehlwiese Süd“ (Dr.-Nr.: 107 b/2006) wird
aufgehoben mit der Wirkung, dass seine
Regelungen nicht wirksam werden.
3. - für den ersten Bauabschnitt
wird der Bebauungsplan-Nr. 126 C - I - „Sehlwiese Süd - 1. Bauabschnitt
Nord“, OS Rethen /OS Gleidingen aufgestellt, der in der anliegenden
Fassung mit der zugehörigen Begründung ausgelegt werden soll.
- Die Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind einzuholen.
-
Von der Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Behörden wird abgesehen, da dies zuvor auf Grundlage des Bauleitplanverfahrens
zum B-Plan 126 C und der 71. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt ist.
- Unter dem Vorbehalt, dass keine
Anregungen vorgebracht werden, die zu einer inhaltlichen Änderung des B-Planes
führen würden, wird der Bebauungsplan Nr. 126 C -I- "Sehlwiese Süd - 1.
Bauabschnitt Nord" als Satzung sowie die zugehörige Begründung beschlossen.
- Die 71. Änderung des
Flächennutzungsplanes wird bekannt gemacht.
- Das Umlegungsverfahren ist abzubrechen.