Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

1. das Baugebiet  "Sehlwiese C" wird abschnittsweise realisiert.

 

2. Der Satzungsbeschluss vom 15.03.2007 zum  Bebauungsplan-Nr. 126 C

    „Sehlwiese Süd“ (Dr.-Nr.: 107 b/2006) wird aufgehoben mit der Wirkung, dass seine

    Regelungen nicht wirksam werden.

 

3. - für den ersten Bauabschnitt wird der Bebauungsplan-Nr. 126 C - I - „Sehlwiese Süd - 1. Bauabschnitt  Nord“, OS Rethen /OS Gleidingen aufgestellt, der in der anliegenden Fassung mit der zugehörigen Begründung ausgelegt werden soll.

    - Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind einzuholen.

     - Von der Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wird abgesehen, da dies zuvor auf Grundlage des Bauleitplanverfahrens zum B-Plan 126 C und der 71. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt ist.

    - Unter dem Vorbehalt, dass keine Anregungen vorgebracht werden, die zu einer inhaltlichen Änderung des B-Planes führen würden, wird der Bebauungsplan Nr. 126 C -I- "Sehlwiese Süd - 1. Bauabschnitt Nord" als Satzung sowie die zugehörige Begründung beschlossen.

     - Die 71. Änderung des Flächennutzungsplanes wird bekannt gemacht.

     - Das Umlegungsverfahren ist abzubrechen.