Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 5

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 (Anlage 1) wird erlassen.

 

Die Gesamtbeträge der Erträge und Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen wer­den entsprechend des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 festgesetzt.

 

Das im Haushaltsplan enthaltene Investitionsprogramm für den Planungszeitraum

bis 2015 wird festgesetzt.

 

Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionen im Teilfinanzhaushalt nach § 4 Abs. 6 S. 1  Niedersächsischen Gemeindehaushalts- und kassenverordnung (GemHKVO) wird für die Stadt Laatzen auf 10.000 Euro festgelegt.

 

Dem Stellenplan wird zugestimmt.