Sitzung: 06.03.2012 Ortsrat Rethen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3
Vorlage: 2012/021
Beschlussvorschlag:
Die
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 (Anlage 1) wird erlassen.
Die Gesamtbeträge der Erträge und
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen werden entsprechend des
Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 festgesetzt.
Das im Haushaltsplan enthaltene
Investitionsprogramm für den Planungszeitraum
bis 2015 wird festgesetzt.
Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von
Investitionen im Teilfinanzhaushalt nach § 4 Abs. 6 S. 1 Niedersächsischen Gemeindehaushalts- und
kassenverordnung (GemHKVO) wird für die Stadt Laatzen auf 10.000 Euro
festgelegt.
Dem Stellenplan
wird zugestimmt.