Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 31

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Laatzen nimmt gemäß § 83 Abs. 4 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) die in der Anlage zur Drucksachen-Nr. 2011/098 aufgeführten Spenden an. Die Anlage gilt als Bestandteil der Niederschrift.